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  • Loderich

364 Beiträge seit 22.11.2022

Ein klares NEIN zur Eingangsfrage des Völkerrechtlers!

Kann der Westen angesichts eigener völkerrechtswidriger Kriege den Anspruch erheben, mittels seiner Ukraine-Politik die Völkerrechtsordnung zu verteidigen?

Kann ein bekannter Wiederholungstäter Richter und Ankläger einer Tat sein, die er selbst schon mehrmals als Täter begangen hat?

Eben! Das hat nichts mehr mit irgendeiner Rechtsordnung zu tun!

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