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Avatar von hdwinkel
  • hdwinkel

mehr als 1000 Beiträge seit 16.06.2012

Letztendlich geht es um Interessen

Rein formal bricht Russland grade eklatant das Völkerrecht mit einem barbarischen Krieg gegen die Ukraine. Es gibt so einige Gründe, aber sicher keine Rechtfertigung dafür. Diese Tatsache ist offensichtlich.

Nicht ganz so offensichtlich ist, wie unser Verhältnis als deutscher Staat zu diesem Konflikt sein soll.

Aus völkerrechtlicher Sicht hat sich Deutschland als gar nicht direkt betroffener Drittstaat z.B. grade nicht auf das Recht auf kollektive Selbstverteidigung nach Artikel 51 der VN-Charta berufen, als es Waffen an die Ukraine geliefert hat. Dazu hätte es die Waffen ganz offiziell beim UN-SR melden müssen, was interessanterweise gar nicht erfolgt ist.
Deutschland setzt völkerrechtlich auf den Kriegsächtungspakt (oder Briand-Kellogg-Pakt) von 27. August 1928, der eine Unterscheidung zwischen Neutralität und Nicht-Kriegsführung vorsieht und mit dem beispielsweise die Waffenlieferungen der Amerikaner an die Briten im WK2 begründet wurden. Vermutlich ist das auch korrekt.

Aus humanitärer Sicht hat der Krieg bereits eine knappe Viertelmillion Opfer gefordert, wenn man dem US-Generalstabschef in dessen Einschätzung trauen kann.
Hier müsste man abwägen, was schwerer wiegt - eine Befreiung der Ukraine bzw. das Recht auf Leben derer, die diese Befreiung bei weiteren Kriegshandlungen nicht mehr miterleben werden.
Ist also ein Waffenstillstand, bzw. ein Einfrieren des Krieges evtl. die bessere Wahl? Mit zu überlegen sind natürlich die Opfer durch die Besatzer, die in diesem Fall ja blieben.
Diese Frage kann nicht durch das Völkerrecht beantwortet werden und ist eine Interessensfrage, die die Politik beantworten muss.

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