Nach Art. 2 des Wehrdienstgesetzes beginnt die Wehrpflicht am 1. Januar des Jahres, in dem in das 20. Lebensjahr eingetreten wird. Die Wehrpflicht endet mit Beginn des Jahres, in dem das 41. Lebensjahr beginnt. Geschwister bzw. Kinder von im Dienst getöteten Soldaten sind nicht wehrpflichtig.
den regulären Wehrdienst ab dem 1. Januar 2014 auf 12 Monate zu begrenzen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Wehrdienst#T.C3.BCrkei
Bei diesen Aussichten eines Türken liegt doch beim Besitz eines Doppelpasses der Verdacht nahe, daß sich der Besitzer zweier Pässe bequem der türkischen Wehrpflicht entzieht, emotional aber noch immer ein Türke bleiben will.