Ich kann diese Argumentation/das Beispiel von Ihnen schon nachvollziehen, allerdings, wenn man „den hier geborenen Flüchtlingskindern sofort bei der Geburt einen deutschen Pass geben würde, wie es der thüringische Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) gefordert hat,“ würde man vermutlich in der Tat der gesamten Kernfamilie sofort ein Recht zu bleiben zusprechen und nicht mehr nach den individuellen Gegebenheiten bzw. der Asylgesetzgebung entscheiden können.
Dann wäre die Geburt eines („deutschen“) Kindes quasi der Asylgrund, vermute ich mal als Nicht-Jurist. Über diese möglichen Folgen sollte man nachdenken. Es könnte die Asyl-Rechtsprechung aushebeln.