mfeldt schrieb am 20.04.2017 15:37:
fakespeech schrieb am 20.04.2017 14:53:
Als Deutscher eine doppelte Staatsbürgerschaft zu bekommen ist fast unmöglich, sie wird in der Regel verwehrt.
Wirklich? Wie geht denn das vonstatten? Wenn ich z.B. Australier werde, welche Bundesbehörde schreibt mich dann an und verlangt meinen Pass?
Sollte man wie Sie nicht den wertvollen Heise-Speicherplatz vertrollen!
Das Deutsche Staatsangehoerigkeitsgesetz (§ 25 Abs. 2 StAG) verlangt eine Genehmigung zur Beibehaltung der Deutschen Staatsangehörigkeit unter Abwaegung privater und oeffentlicher Belange (sog. Beibehaltungsgenehmigung). Kannst du keine Beibehaltungsgenehmigung vorweisen und ich denke die Australier informieren die deutschen Behörden ist deine deutsche Staatsangehörigkeit automatisch annulliert!