> Das ist übrigens im typischen Einwanderungsland USA
> anders: jeder der dort geboren wird, ist von Geburt an
> Amerikaner. Hier ist die Logik dahinter, dass das Land
> leer ist und auf jede Hand zur Urbarmachung angewiesen.
> Dort "erben" Sie nichts, sondern sie müssen erst ein
> "Erbe" erschaffen.
die us-amerikanische Staatsbürgerschaft des Kindes generiert dort aber auch kein bedingungsloses Bleiberecht für die Eltern mit fremder Nationalität.
Und dem in den USA geborenen Deutsch-Amerikaner (Doppelpässler) wird (von deutscher Seite) abverlangt als junger Erwachsener seinen deutschen Pass abzulegen (oder eben aufwändig zu belegen, warum in seinem untypischen Einzelfall die doppelte Staatsbürgerschaft zwingend erforderlich sei).