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  • James.DK

132 Beiträge seit 21.09.2016

du liegst leider falsch seit 17 jahren

https://m.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/IB/Einbuergerung/gp-geburtsortsprinzip.html

"Ergänzend zum Abstammungsprinzip gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2000 auch das Geburtsortsprinzip. Danach bestimmt nicht allein die Nationalität der Eltern eines Kindes seine Staatsangehörigkeit, sondern auch der Geburtsort.

Auch wenn beide Elternteile keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, gilt:

Wenn ihr Kind in Deutschland geboren wird, ist es automatisch mit der Geburt Deutsche oder Deutscher, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Liegen diese Voraussetzungen bei Vater oder Mutter vor, sind keine zusätzlichen Anträge nötig. Das Kind wird automatisch bei Geburt Deutsche oder Deutscher.

Es gilt jedoch eine Besonderheit: Das Kind wird in vielen Fällen mit der Geburt über das Abstammungsprinzip jene Staatsangehörigkeit(en) erwerben, die die Eltern als Ausländer besitzen. Das Kind besitzt dann mehrere Staatsangehörigkeiten."

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