ADie schrieb am 18.02.2023 09:13:
So verfälscht man Aussagen, oder man hat den Artikel nicht gelesen.
Krone-Schmalz muss sich den Vorwurf gefallen lassen, dass ihre Arbeit "nicht journalistischen Mindeststandards genüge, weil sie (...) Tatsachen 'systematisch verdreht, Halbwahrheiten (...) verbreitet, Ereignisse selektiv, unpräzise und oft faktisch falsch darstellt'"
Im Grunde hat das Gericht nur gesagt, dass das nur die Meinung von Franziska Davies ist, und Frau Krone-Schmalz diese Meinung im Sinne der Meinungsfreiheit akzeptieren muss.
Es ist keine Tatsachenbehauptung.