Die Richter erklärten laut „T-Online“, Davies Aussagen fielen unter die Meinungsfreiheit. Sie greife damit zwar in Krone-Schmalz’ Persönlichkeitsrechte ein, verletze diese aber nicht. Die Journalistin müsse sich „auch übertriebene, polemische und aus ihrer Sicht ungerechtfertigte Kritik an ihrem Werk“ gefallen lassen.
Mit ihrer Unterlassungsklage wollte Krone-Schmalz ursprünglich erwirken, dass Davies 14 Aussagen nicht verbreiten darf. Inzwischen geht es aber nur noch um drei Aussagen. Dazu gehören Behauptungen der Osteuropaexpertin, Krone-Schmalz ignoriere „sämtliche Expert:innen“ sowie Fachliteratur zum „System Putin“.
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