als Ehegründen in Deutschland legal Aufenthaltstatus erlangte.
Da sehe ich z.B. für einen Düsseldorf-Japaner ( unbegrenzte Aufenthaltserlaubniss ) mit einer hier ausgesuchten deutschen Ehefrau keine Probleme.
Diese Frau und ggf. die Kinder dürften auch keine Probleme haben nach Japan überzusiedeln.
Aber bevor ein Mann eine Thailänderin heiratet und mit der Kinder zeugt sollte sie VORHER Visum und Aufenthaltserlaubniss für Deutschland gutbegründet beantragen.
Das Kind eines deutschen Vaters sollte kein Visaerteilungsgrund sein!
Vor dem Zeugen erstmal gründliche Lebensplanung!