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  • alterpinguin

mehr als 1000 Beiträge seit 05.12.2002

Re: Eine Partei dessen Name zum Teil der eines Parteimitglieds ist, ist unwählba

kma schrieb am 24.02.2024 02:22:

Äh. Nein. Eine Partei darf nahestehen, wem sie will. Es ist keiner Partei verboten, sich an religiösen Strukturen zu orientieren. Im Gegensatz dazu darf das der Staat bis hinunter zu den Kommunen nicht. Letzteres wäre andernfalls grundgesetzwidrig.

du meinst das mit dem "nahestehen wem sie will" wirklich ohne dabei an Namen zu denken, die mit dem achten Buchstaben des Alphabets anfangen?

ps. Ich hätte mir mein Posting sparen können, das andere in dem thread, da ich erst beim threadlesen bemerkte, dass bereits etlichen deutlich die Realsatire aufgefallen ist. Bleibt nur noch die Frage ob solch kritische Gedanken nicht plötzlich verschwinden...

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