lauten:
1. Die Wahlperiode des Präsidenten endete im Mai 2024.
2. Die Verfassung der Ukraine sieht eine Verlängerung der Wahlperiode des Präsidenten im Falle eines Kriegs-/Ausnahmezustands nicht vor.
3. Im Falle des Kriegs-/Ausnahmstezustands finden Wahlen zum Parlament (Rada) nicht statt und deren Wahlperiode wird verlängert.
4. Falls es keinen legitimen Präsidenten gibt, werden seine Aufgaben bis zu entsprechenden Wahlen vom Vorsitzenden der Rada ausgefüllt.
Soweit, so gut.
Ich bin nicht in der Lage dies zu prüfen und habe daher erwartet, dass aus der Ukraine ein Dementi zu dieser Beschreibung der juristischen Situation kommt, wenn sie offensichtlich falsch ist. Mit Hinweis auf die in der ukrainischen Verfassung oder Gestzen festgelegten Regeln.
Was ich bisher gehört/gelesen habe, ist, dass der ukrainische Botschafter die Rechtslage in Deutschland mit Verweis auf Art 115 GG erläutert hat.
Das mag zwar richtig und interessant sein, hat aber mit der Rechtslage in der Ukraine nichts zu tun.