Laut ukrainischen Gesetzen übernimmt der Parlamentspräsident die Pflichten des Präsidenten, wenn dessen Amtszeit abgelaufen ist und keine Wahlen möglich sind.
Laut ukrainischen Gesetzen übernimmt der Parlamentspräsident die Pflichten des Präsidenten, wenn dessen Amtszeit abgelaufen ist und keine Wahlen möglich sind.