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  • jc1

mehr als 1000 Beiträge seit 16.07.2012

Erstens deswegen, ...

Haschpappi schrieb am 04.04.2024 20:12:

Jc1 schrieb:

In den USA gibt es keine Beamten.

Die öffentlichen Bediensteten (die im US-amerikanischen Sprachgebrauch als Officer bezeichnet werden könnten) und die Beamten. Die es so - ich bleibe dabei - in den US of A gar nicht gibt.

Eine sehr bekannte Berufsgruppe im US-Polizeiwesen - auf Bundesebene - dürften FBI-Beamtinnen und -Beamte sein:

(...) Seit 1945 betreibt das FBI Auslandsbüros weltweit. Die Agentur hat Beamte an den US-Botschaften in vielen Ländern stationiert. Derzeit werden 64 Außenstellen betrieben und mehr als ein Dutzend kleinere Auslandsstandorte. Damit deckt das FBI mehr als 200 Länder, Territorien und Inseln ab. Die Büros wurden mit Zustimmung der Gastländer eingerichtet. In Deutschland, der Schweiz und Österreich sind die FBI-Beamten in den US-Botschaften stationiert. (...)

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Federal_Bureau_of_Investigation

Soll dieser nachfolgende "Forumslink" tätsächlich eine seriöse Textquelle für die o. a. Behauptung darstellen?

https://www.amerika-forum.de/t/beamte-in-den-usa.38283/

Ich finde viele Textquellen für die Existenz eines US-amerikanischen Beamtentum:

Das Kabinett der Vereinigten Staaten (engl. Cabinet of the United States) ist ein Teil der Exekutive in der Bundesregierung der USA und setzt sich aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, den 14 Ministern (engl. Secretaries) mit Kabinettsrang, dem United States Attorney General und einigen weiteren ranghohen Beamten von US-Bundesbehörden zusammen.
Obwohl es sich zu einem der einflussreichsten Organe der Bundesregierung entwickelt hat, ist der Begriff „Kabinett“ selbst nicht in der Verfassung enthalten. Der Ausdruck entspricht auch nicht dem im Deutschen üblichen Ausdruck des Kabinetts für die gesamte Regierung, es ist eine Runde des Präsidenten mit den wichtigsten Ministern und Führungsbeamten. Es kommt im Cabinet Room des Weißen Hauses zusammen. (...)

Der erste Präsident der Vereinigten Staaten, George Washington, hatte schnell die Notwendigkeit eines Kabinetts festgestellt. Eine seiner ersten Amtshandlungen war es, im Kongress die Einrichtung der Ministerien für Äußere Angelegenheiten (wenig später mit erweiterten Befugnissen in Staatsministerium (Department of State) umbenannt), Finanzen und Krieg zu veranlassen. Diese Ministerien sollten von Beamten mit dem Titel Sekretär (engl. Secretary) geführt werden. Im Unterschied zu deutschen Bundesministern sind amerikanische Sekretäre aber direkt dem Präsidenten untergeordnet und können durch ihn jederzeit des Amtes enthoben werden. Der Präsident ernennt die Sekretäre mit Zustimmung des Senats. Um den deutschen Sprachgewohnheiten zu folgen, werden amerikanische Sekretäre, die ein Ministerium führen, im Allgemeinen als Minister bezeichnet. (...)

Obwohl das Kabinett immer noch ein wichtiges Organ der Bundesregierung darstellt, hat sich seine Bedeutung als politisches Gremium in den letzten Jahren verringert. Seit Präsident Franklin D. Roosevelt besteht der Trend, dass Präsidenten durch das Executive Office und den Nationalen Sicherheitsrat statt durch das Kabinett agieren. Dies hat zur Folge, dass die Macht einiger Beamter außerhalb des Kabinetts wie dem Stabschef des Weißen Hauses, dem Direktor des Office of Management and Budget oder dem Nationalen Sicherheitsberater oft derjenigen der Kabinettsmitglieder gleicht oder diese sogar übersteigt. (...)

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Kabinett_der_Vereinigten_Staaten#:~:text=Cabinet%20of%20the%20United%20States,Beamten%20von%20US%2DBundesbeh%C3%B6rden%20zusammen.

Warum sollte bspw. das US-Richter- und -Justizwesen nicht aus Beamtinnen und Beamten bestehen, welche vereidigt werden und diesbezüglich in einem dienstrechtlichen Eid- und Treueverhältnis stehen?

....weil sie nicht diese Bezeichnung tragen, sondern diese Bezeichnung - und es hilft auch nicht Fettdruck zur Hervorhebung über diesen Mangel hinweg - nur Übersetzungen (womöglich von Übersetzern, denen die Unterschiede zwischen öffentlich Bediensteten und Beamten im Deutschen auch nicht klar sind) der US-amerikanischen Ausdrücke sind. Es wäre womöglich sinnvoller gewesen, die Originaltexte zu zitieren.

Es soll zweitens daran erinnert werden, daß meine Postings in diesem Thread eigentlich nur als Persiflage der Einlassungen besagten Polizeigewerkschaftsfunktionärs begannen, der sich stets und immerdar als Gegner jeder externen Supervision der "Inhaber des inländischen Gewaltmonopols" gebärdet und bislang gerade eben wegen ihrer diesbezüglichen Garantenstellung als Beamte bislang damit durchkommt. De facto jedenfalls. Einige haben diese Persiflage offenbar als bare Münze genommen. Der Umstand, daß ich mich mit dieser Spezialität des deutschen öffentlichen Rechts befasse, bedeutet nicht, daß ich sie kritiklos hinnehme, auch wenn sie die deutschen Gebietskörperschaften schon seit dem 12. Jahrhundert begleitet und hin und wieder Auswüchse animmt, die aus anderen Staaten unbekannt sind, weil es sie dort (so) nicht gibt. Und die ja gerade deswegen eine Supervision, wie im Eröffnungsposting gefordert, sehr schwer macht. Welcher Politker legt sich schon gerne mit den fast Unanastbaren an?

Ein dritter Grund ist, daß das Berufsbeamtentum im Grundgesetz verankert ist (Art. 33 Abs. 5) Wo ist in der US-amerikanischen Verfassung (pardon, constitution!) etwas derartiges zu finden?

Viertens: Auch öffentlichen Beschäftigten, die keine Beamten sind, werden erst nach Ablegen der in meinem Vorpost erwähnten Verpflichtungserklärung die Anstellungspapiere ausgehändigt und naivere Gemüter könnten darin eine Vereidigung sehen und daraus ableiten wollen, die dergestalt Verpflichteten seien Beamte. Was sie aber gerade nicht sind. Kurz: Gelöbnis (oder oath) machen auch noch keine Beamte.

Fünftens: Es gab bis zur Aussetzung der Wehrpflicht auch beim Bund funktionsidentische Wehrpflichtige, Zeit- und Berufssoldaten, deren Dienst sich über weite Strecken, wenn überhaupt, nur in Nuancen unterschied. Der Uniform konnte man jedenfalls nicht ansehen, welchen rechtlichen Status ihr Träger hatte. Die einen legten ein feierliches Gelöbnis ab und die andern wurden auf die Verfassung und deren (tapfere!) Verteidigung vereidigt. Trotzdem wäre mir kein gezogener Wehrpflichtiger bekannt, der sich als Beamten betrachtet hätte. Aber das ist eben auch einer jener Grenzfälle, denn selbst unter den Berufssoldaten galt der Begriff "Verteidigungsbeamter" als pejorativ und war für Etappenhengste und das "Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung" reserviert, wenn wieder mal was kaputt gegangen war.

Sechstens: Die US-amerikanische Befugnis eines Präsidenten, die secretaries of state ihres Amtes zu entheben und damit zu entlassen, gibt es so im deutschen Beamtenrecht genausowenig für die Vorgesetzten von Beamten. Der Dienstvorgesetzte kann sie zwar in den einstweilgen Ruhestand versetzen, dann haben diese aber Anspruch auf eine gleichwertige Beschäftigung, auf jeden Fall aber auf die Fortgewähr ihrer Besoldung.

Das einzige, was m.M.n. halbwegs durchginge, wäre entweder die US-amerikanische Bezeichnung zu verwenden (wahrscheinlich Officer oder Secretary of State oder sowas) oder zu annotieren, daß "Beamter" als Kurzbezeichnung im Sinne von "zum Staatsdienst besonders Verpflichtetem nach US-amerikanischem öffentlichen Recht" verwendet werden solle. Das ist keine Pingelei, sondern schon wegen vieler anderer ähnlich klingender Begriffe (Cabinet und Kabinett), die auch nicht funktionsidentisch sind, als Hintergrund erforderlich.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (05.04.2024 03:42).

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