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mehr als 1000 Beiträge seit 02.07.2001

Verassung? Souverän?

Hallo Albert 

> Meine Fragen, die vielleicht jemand beantworten kann:
Ich versuche es mal. Auf der anderen Seite bin ich mir auch nicht
mehr so sicher, was hier passiert. Das etwas faul ist, ist
sonnenklar. Aber was und in welchem Ausmaßen? 

Aber so wird es sicher vielen gehen, nachdem sie erkannt haben, daß
hinter der bunten Klitzerfassade, den schönen Fernsehbildern und
BILD-Schlagzeilen noch etwas ist. Für mich als Ossi war die
Bundesrepublik immer die leuchtende Alternative zur eigenen
Tristesse, die ich gegen alles verteidigt habe. Auf der anderen Seite
schärft das Wissen über die DDR die eigenen Sinne hier zum Thema...

Deine letzte Frage zuerst:
> - Ist das alles Humbug?<
Ganz bestimmt nicht! Was würdest Du tun, wenn Du gerade ein Luxusauto
kaufen willst, im Kaufvertrag aber von einem Fahrrad die Rede ist? Du
wärst doch vorsichtig, das Geld zu überweisen, stimmts... Die
Ostereier in den Gesetzen, Verträgen etc. sind, da weil sie ein
Rechtsverhältnis begründen, welches eben nicht zu unserem (Deinem und
meinem) Vorteil ist. Darum der Druck, das unter den Teppisch zu
kehren und es herunterzuspielen. 

> - was ist der Unterschied zwischen einem Grundgesetz und einer Verfassung?
Es heißt "Grundgesetz *für* die Bundesrepublik Deutschland" nicht
"Grundgesetz *der* Bundesrepublik Deutschland" (vgl. Weimarer
Verfassung: "Die Verfassung *des* Deutschen Reiches") Es drängt sich
der Eindruck auf, daß das Grundgesetz von außen *für* die
Bundesrepublik geschrieben wurde. 

Die Westalliierten hatten 1949 den Entwurf des Grundgesetzes durch
den Parlamentarischen Rat "genehmigt" und einige Passagen geändert
(z.B. im Bezug auf Berlin) und damit großen Einfluß auf die
Gestaltung genommen. Das lag an der Natur der Sache und ist an sich
keine besondere Neuigkeit. 

Interessant ist jedoch, warum sich daran 1990 nichts geändert hat. Im
Text des Grundgesetzes wurden damals einige Passagem geändert, die
Überschrift jedoch nicht.

Änderungen waren zum Beispiel -aber nicht nur:
- Artikel 23 "Wiedervereinigung" gestrichen und durch "Europäische
Einigung" ersetzt - obwohl vom Artikel 144 (2) auf die alte Fassung
verwiesen wird (!)
- Es verschwand gleich aus dem ersten Satz der Präambel der Passus:
"...von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu
wahren..."  (zu wahren, nicht herzustellen, daran sollte sich
eigentlich durch die Ereignisse 1990 nichts geändert haben, es sei
denn...)

Argumente wie "haben wir vergessen", "es war keine Zeit mehr" oder
"es ist uns aufgefallen, als die Fassung schon im Druck war" ziehen
bei einem so fundamentalen Werk irgendwie nicht wirklich. Es blieb
ein "Grundgesetz *für* die Bundesrepublik" - warum???

> - ist dieser Unterschied, so er besteht, von Bedeutung? Von welcher?
Naja, das ist halt der Unterschied zwischen"Spielball fremder Mächte"
und  "unseres Glückes eigener Schmied". Ein Land, das nicht souverän
ist, kann keine Demokratie (Volksherrschaft) sein. Sind wir souverän?
Der 

"Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland"
("2+4 Vertrag") 

sagt ja, die   

- "Vereinbarung vom 27./28, September 1990 zu dem Vertrag über die
Beziehung der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der
geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und
Besatzung entstandener Fragen (in der geänderten Fassung)"     ,
(veröffentlicht als Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt 1990, Teil
II, Seite 1386 ff. )

 und das   

- "Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin"  
lassen etwas anderes vermuten.

Lasse doch einmal die Nachrichten der letzten Jahre Revue passieren
und überlege Dir, ob das was da passiert ist, Deinem Willen bzw. dem
Willen der Mehrheit der Deutschen entsprochen haben könnte (Euro,
div. Zahlungen ins Ausland, Bundeswehreinsätze und Waffengeschenke) 

> - Warum haben wir keine Verfassung?
Warum haben wir keinen Friedensvertrag, warum gelten uns
diskriminierenden die Artikel 53 und 107 der UNO Charta
("Feindstaatenklauseln) weiter (->Für einen Angriff auf Deutschland
ist kein UNO Mandat notwendig.) Warum kann Tschechien in die EU, ohne
die auch uns diskriminierenden Benesch Dekrete zu modifizieren?
Fragen über Fragen, die man immer öfter hört. Warum verabschiedet
unsere Regierung Gesetze und unterschreibt Verträge, die offen zu
unserem Nachteil sind?

> - Wann bekommen wir eine Verfassung?
hoffentlich eines nicht allzu fernen Tages. 

> - Brauchen wir überhaupt eine Verfassung?
Brauchen wir Selbstbestimmung? Brauchen wir Freiheit?  Ja! 

> - Oder wie?
1. Das Grundgesetz bedarf keiner Volksabstimmung.
2. Das Grundgesetz wurde in den 55 Jahren seines Bestehens an 138
Stellen geändert, obwohl es nur 146 Artikel hat. 
3. Ein Kollege, auf das hier behandelte Thema angesprochen,
antwortete auch prompt: "Das ist bestimmt nicht wahr, sonst hätte es
längst im Spiegel gestanden" - irgendwie rührend.
...

> Bitte nur Antworten, die weiterhelfen.
Ich hoffe, meine war eine davon ;-)

Conrad

Lektüre:
http://www.friedensvertrag.de (wie Dein Link, jedoch umfassende
Sammlung der ganzen Veträge im Wortlaut, gut gemachte Provokation)

http://www.hackemesser.de/thietz1.html (keine Angst wegen dem Namen,
das ist eine harmlose private Homepage ;-) )

http://www.kulturbahnhof.net/bahnhof/s-bahn_poltik.html (die selbe
Materie noch einmal vom Blickwinkel der Berliner S-Bahn betrachtet =
spannendes Thema!)

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