Zitat des Artikels:
"Die Zerstörung der Nord-Stream-Pipeline hat die deutsche und andere europäische Volkswirtschaften in eine Depression mit grassierenden Insolvenzen und Arbeitslosigkeit gestürzt."
Vielleicht ist dem Autor noch gar nicht bekannt, daß zuletzt durch North-Stream 1 nur noch wenig Gas geliefert worden ist:
Kurz vor der Wartung ab dem 11. Juli 2022 floß nur noch 40% der max. Gasmenge. Nach der Wartung flossen nur noch 30% davon, dann nur noch 20% und Ende August floß gar kein Gas mehr - gar nichts - es existierte nur noch der Ruhedruck bzw. hydrostatische Druck im Fluid.
Einen Monat später wurden drei Stränge gesprengt: am 26. September.
Der Autor argumentiert tendenziös. Eine Gasleitung, durch die kein Gas fließt, ist nutzlos. Nicht der Bombenanschlag hat den Gasfluß beendet, sondern Ventile und Schieber auf der einen Seite der Pipelines. Diese Handlungsweise ist eine der Sanktionen Rußlands gegen EU-Staaten. Das wäre nur vermeidbar gewesen, wenn West-Europa angesichts des Ukraine-Krieges gleichgültig geblieben wäre.
Ich bin überrascht darüber, daß dieses Thema wieder und wieder auf den Tisch kommt.
Ich war nicht überrascht, als im Artikel folgendes gelesen habe:
"... als ob Russland oder China ein wirtschaftliches oder politisches Interesse daran haben könnten, diesen Handel abzubrechen, nur um Europa zu schaden und ihm das anzutun, was die Vereinigten Staaten getan haben, ..."
Das ist die krönende Fortführung vom Zitat Nr. 1 nur wenige Zeilen tiefer.
Als ob? Wir sanktionieren Rußland und Rußland sanktioniert uns. Die USA sanktioniert die VR China und die VR China sanktioniert die USA und West-Europa.
Hier treffen knallhart politische Interessen aufeinander. Für Mutmaßungen ist da wirklich kein Raum und keine Zeit.
Zitat des Artikels:
"... im Zuge des Angriffs auf den russischsprachigen Osten der Ukraine im Februar 2022 ..."
Uh-la-la.
Maßgeblich für die Feststellung eines Angriffes ist - o...ooo...ooooh - ja, das Völkerrecht.
Dabei muß geklärt sein:
- wer hat den ersten Schuß abgefeuert
- wer ließ reguläre Militär-Einheiten eine Staatsgrenze überschreiten
Handelt es sich um einen Bürgerkrieg, ist das Völkerrecht erst einmal draußen im Rahmen eines Urteils: wenn sich Staatsbürger gegenseitig an die Gurgel gehen, greift das Völkerrecht erst wieder im Falle eines Völkermordes.
Dummerweise war der aktuelle Krieg in Europa in keiner seiner Phasen ein Bürgerkrieg. Nur wer sich informieren will, wird Informationen dazu finden.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (02.08.2023 19:02).