Der Luftfahrzeugfernführer wurde freigesprochen, da
ihm kein Bedienfehler nachgewiesen werden konnte.
Der Hersteller wurde freigesprochen, weil ihm kein
technischer Defekt nachgewiesen werden konnte.
Komisch, seit diese fliegenden Pürierstäbe unterwegs sind,
ist es auf Demos immer so leer ...
ihm kein Bedienfehler nachgewiesen werden konnte.
Der Hersteller wurde freigesprochen, weil ihm kein
technischer Defekt nachgewiesen werden konnte.
Komisch, seit diese fliegenden Pürierstäbe unterwegs sind,
ist es auf Demos immer so leer ...