Wenn Russland zweifelsfrei beweisen kann, dass Estland oder Lettland oder ein anderes NATO-Land russisches Territorium militärisch angegriffen hat, dann hat Putin das Recht zur Selbstverteidigung gemäß UN-Carta Art. 51.
Wenn also demnächst dort eine NATO Militärbasis in Schutt und Asche gelegt wird, dann ist das kein NATO-Bündnisfall nach Art. 5. Der gilt nur, wenn ein NATO-Land angegriffen wird. Das ist bis dato nicht der Fall.
Man kann wohl davon ausgehen, dass Biden das genau so sieht.
Er will sicher nicht riskieren, dass wegen ein paar durchgeknallter Bündnispartner als Nächstes eine amerikanische Großstadt pulverisiert wird.