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  • tiferet

mehr als 1000 Beiträge seit 28.04.2020

Akkreditierung als freiwilliger Kompetenznachweis

Nicht akkreditiert macht die Analysen nicht unwahrer.

Und nu....müssten alle Labore den Akkreditierungsprozess durchlaufen und das kann dauern.

1. Antragsphase

Der Akkreditierungsprozess beginnt mit der Einsendung des Akkreditierungsantrages und der fachspezifischen Anlagen an die Zentrale Antragsbearbeitung (ZAB) der DAkkS in Berlin.
Optional können sich Kunden auch vorab in einem Vorgespräch in den Geschäftsstellen der DAkkS über ihre angestrebte Akkreditierung oder das Akkreditierungsverfahren im konkreten Fall informieren.
Die ZAB überprüft in Abstimmung mit der zuständigen Fachabteilung der DAkkS den Antrag. Dabei wird auch geprüft, ob eine Befugnis erteilende Behörde (BeB) in das Akkreditierungsverfahren eingebunden werden muss.
Nach einer erfolgreichen Antragsprüfung informiert der zugeteilte Verfahrensmanager die antragstellende Konformitätsbewertungsstelle (KBS) über das weitere Vorgehen.

2. Begutachtungsphase

In der zweiten Phase des Akkreditierungsprozesses begutachtet die DAkkS durch ein Begutachterteam die technische Kompetenz und das Managementsystem der KBS. Zunächst prüfen die Begutachter die eingereichten Dokumente, dann findet zum vereinbarten Termin die Begehung vor Ort statt. Der Umfang und die Dauer der Begutachtung sind von der Größe der KBS, dem beauftragten Geltungsbereich (Scope) der Akkreditierung und der Komplexität des Verfahrens abhängig.
Die Ergebnisse werden in einem Begutachtungsbericht dokumentiert.
Festgestellte Abweichungen kann der Kunde durch entsprechende Korrekturmaßnahmen im Anschluss an den Begutachtungstermin innerhalb von zwei Monaten beheben. Diese werden nochmals überprüft und bewertet.

3. Akkreditierungsphase

In dieser Phase bewertet ein Akkreditierungsausschuss (AkA) die Begutachtungsergebnisse und entscheidet über die Erteilung der Akkreditierung.
Die DAkkS bescheinigt den erfolgreichen Abschluss der Akkreditierungsphase durch den Akkreditierungsbescheid und die Akkreditierungsurkunde. Damit bestätigt die DAkkS der überprüften KBS die Erfüllung der entsprechenden Normen, Standards oder Gesetzen im Hinblick auf ihre Konformitätbewertungstätigkeiten – und damit ihre technische Kompetenz.
Die Akkreditierung wird anschließend im Verzeichnis der akkreditierten Stellen gelistet.

https://www.dakks.de/content/wie-verl%C3%A4uft-der-akkreditierungsprozess

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