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  • Siebenstein83

9 Beiträge seit 02.05.2021

Wahlkampfkostenerstattung

"Eine Stimme für die Kleinstparteien wäre auch sonst keine "verschenkte Stimme": Denn man verpasst all denen, die im Abgeordnetenhaus sitzen, mit ihrer Wahl einen Denkzettel. Und man schenkt der Partei seiner Wahl zumindest mal zehn Euro Wahlkampfkostenerstattung."

Das stimmt nicht.

"Einen Anspruch auf staatliche Finanzmittel haben nur Parteien, die bei der letzten Bundestagswahl oder der letzten Europawahl mindestens 0,5 % oder bei einer letzten Landtagswahl mindestens 1 % der gültigen Zweitstimmen erhalten haben. War für eine Partei bei einer Bundestagswahl oder Landtagswahl keine Landesliste zugelassen, so muss sie in wenigstens einem Wahlkreis mindestens 10 % der dort abgegebenen gültigen Erststimmen erhalten haben."

Quelle: https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/s/staatliche-finanzierung-partei.html

Für die meisten Kleinparteien, in Berlin nur nicht für die Tierschutzpartei, Die PARTEI, Basis, Volt und Team Todenhöfer, eine unüberwindbare Hürde. Zudem gibt es natürlich nicht 10 Euro pro Stimme, sondern 1,05, wenn ich es richtig weiß.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (08.02.2023 18:15).

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