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Avatar von Gefahrstoffel
  • Gefahrstoffel

5 Beiträge seit 29.05.2024

Re: Nur ein Deja-vu aus 1989

Das frage ich mich auch. Zum Glück liegt dieser Mist aber inklusive der Beweislast bereits bei der UN als konkrete Beschwerde vor und zahlreiche US-Generalstaatsanwälte, die mittlerweile ein gutes Drittel der US-Bevölkerung repräsentieren, gehen damit ziemlich erfolgreich gegen das Ölkartell vor, siehe hier:

https://climateintegrity.org/cases

Das CCI ist die US-Beweismittel-Sammelstelle für die Klageführer. Die Beweislasten kann man da downloaden und auch sehen, dass das Schweigekartell zwischen Auto- und Ölkartell zu allen Emissionen des Verkehrssektors schon seit den 1970ern bestand.

Die entscheidende Frage ist doch: Wieso verschwinden bei deutschen Staatsanwaltschaften exakt die Strafanzeigen, mit denen ihre US-Kollegen erfolgreich antreten um die Schäden in der öffentliche Hand und ihrer Bevölkerung bei den Kartellen einzufordern? Ein Umstand, der auch die US-Generalstaatsanwälte ziemlich irritiert, denn die haben die deutschen Versionen vorliegen. Die können Sicherheitsdatenblätter auch lesen und erkennen, wenn elementare und gesetzliche Pflichtangaben einfach komplett fehlen.

Wenn ich Strafanzeigen stelle und die sind nicht bewiesen, mache ich mich selbst strafbar. Sind die bewiesen, gehören die Täter vor Gericht. Aber sie einfach verschwinden lassen um sie gar nicht erst an die Gerichte gelangen zu lassen geht gar nicht. Denn es geht hier nicht um Meinungen oder Ansichten, sondern glasklare und auch glasklar bewiesene Gesetzesverstöße, von deren Folgen die gesamte Bevölkerung betroffen ist.

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