katzlbt schrieb am 15.08.2024 11:01:
Verteilnetzbetreiber glauben ..., dass sie aufgrund ihrer Konzessionsverträge ein Monopol bei der Durchleitung durch die kommunalen Wege hätten,
... dürfen Kommunen die Durchleitungen auch Dritten gestatten, wenn sie diesen die gleichen Konditionen hinsichtlich der Abgaben gestatten
Kommunen sind doch in den meisten Fällen nicht Netzbetreiber und verdienen doch auch auch nix an Durchleitung, ausser sie sind an einer EEG beteiligt, oder?
Kommunen sind normalerweise dann Netzbetreiber wenn sie Stadtwerke haben, die die Stromversorgung anbieten.
Gemeint ist hier aber das Recht, Stromkabel durch öffentlichen Grund (also entlang der Straße) zu verlegen, da erhalten die Kommunen eine Entschädigung dafür. Das können die aber grundsätzlich jedem erlauben.