kivan schrieb am 15.08.2024 08:36:
"Realisiert werden schon heute allerdings von den Verteilnetzbetreibern ausgelöste Abschaltungen, die auch den Eigenverbrauch der PV-Anlagenbesitzer betreffen und sie zum Strombezug aus dem Netz verpflichten."
Dieser Satz macht imho keinen Sinn, bzw trifft nur auf eine sehr kleine Zahl von Anlagen zu (siehe unten)
Wenn das Netz abgeschaltet wird, stoppen PV-Anlagen ihre Produktion, das ist richtig. Der Eigenverbrauch ist in den meisten Anlagen dann auch nicht mehr möglich, weil nicht ersatzstromfähig.
Allerdings kannn man aus einem abgeschalteten Netz auch keinen Strom entnehmen, denn eine gezielte Abschaltung von kleinen PV-Anlagen gibt es nicht.Selektive Abschaltung von PV gibt es erst bei großen Anlagen über 25 KW, die meisten Aufdach-Anlagen sind davon überhaupt nicht betroffen.
Von daher trifft eine "Verpflichtung zum Strombezug aus dem Netz" nur Anlagen mit mehr als 25KW, ohne Ersatzstromfähigkeit, ohne Speicher und mit Einspeisung vor der Eigenstromentnahme. Meiner Meinung nach eine seltene Kombination.Wirklich gedrosselt werden nur große Anlagen auf dem Land, deshalb verlinkt das Beispiel ja auch auf agrarheute.com
Irgendwie kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren das in dem Forum Begrifflichkeiten ein wenig durcheinander geworfen werden.
Abschalten von großen Anlagen ist beliebt in Bayern mit allen Folgen inkl. das keine Speicher mehr geladen werden. Aus meiner Sicht ein No Go. Einspeiseunterbindung würde ja auch reichen. Es gibt viele Unternehmen die ihren Stromverbrauch während Betriebszeiten gerne aus der PV Anlage zumindest teilweise decken möchten.
Rein von der rechtlichen Seite sollte das Thema Abschaltung aus meiner Sicht geprüft werden. Kann ja nicht sein, dass ich meinen Strom nicht selbst nutzen kann eil der Netzbetreiber es nicht will.