Grober_Unfug schrieb am 16.08.2024 20:10:
Mache Dich bitte mit:
Der Systemstabilitätsverordnung (SysStabV) ab 2015 und den technische Anschlussbedingungen (TAB) des § 19 EnWG für dezentrale Stromerzeugungsanlagen (DEA) vertraut - bevor Du noch mehr Unsinn schreibst.
Beim DEA-Management werden keine Großkraftwerke hart abgeschaltet, weil die i.d.R. am Niederspannungsnetz hängen - und nur dort wirksam sind. (Die können nicht hinter "ihren" Trafo zur Mittelspannung "gucken"....)
Alle technisch korrekt implementierten DEA stoppen Ihre Einspeisung bei der Frequenzobergrenze von 50,2 Hz und speisen erst ab der Frequenzuntergrenze von 49,5 Hz wieder ein.
Alles andere ist entweder nicht Fachgerecht ausgeführt - oder einfach eine falsche Behauptung.
Daher stabilisieren die DEA das Niederspannungsnetz durch Ihre Einspeisecharakteristik.
Technisch (mit Hilfe geeigneter Fernsteuerung in den SBCs der WR-Steuerung und geeignet ausgestatteter Netzkopplungskomponenten der EVUs) wäre es durchaus möglich mit den DEA bei geeigneter vorhandener Steuerung ein Niederspannungsnetz (als Microgrid) schwarz zu starten und plesiosynchron an ein Mittel- oder Hochspannungsnetz anzukoppeln.
Aber so weit sind wir in Korruptistan D. noch lange nicht...
Den Unfug schreibst du, TeleTrabi hat nämlich recht. Die Frequenzüberwachung kann dein lokales Netz nicht schützen, es ist eine globale Maßnahme gegen eine größflächig auftretende Einspeisung ohne entsprechende Verbraucher.
Wenn in deinem Ortsnetz genügend viele Anlagen einspeisen und die Leitung zum nächsten Trafo überlasten, schmilzt die dir weg, und zwar auch bei punktgenauen 50 Hertz.
Das muss der Netzbetreiber überwachen und entsprechend Anlagen abschalten, das kann ihm keine Frequenzüberwachung abnehmen.