Wolfgang1949 schrieb am 15.08.2024 11:39:
Es müsste selbstverständlich sein und auch durchgesetzt werden, dass alle Netzbetreiber ihre physikalischen Leitungen jedem, der es braucht, auch den Balkonkraftwerksbetreibern, diese jederzeit diskriminierungsfrei zur Verfügung stellen müssen(!), natürlich zu einem angemessenen Durchleitungsentgelt.
Das ist das Dilemma.
Das ist bereits der Fall, steht alles in
https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/index.html
Man kann den Stromversorger frei wählen, der Netzbetreiber kann dir keinen Versorger vorschreiben. Auf der anderen Seite kann der Netzbetreiber dir nicht vorschreiben, wem du deinen Strom verkaufst und muss dir Netzzugang verschaffen.
Die Problematik ist vielmehr so, dass bestimmte Leitungen mittlerweile für den anfallenden Strom zu schwach sind, der Netzbetreiber müsste die bestehenden Leitungen verstärken, und evtl neue Trafostationen als Übergabepunkte bauen. Das muss alles koordiniert, geplant, genehmigt und schliesslich gebaut werden und finanziell darstellbar sein. Ich kann mir schon vorstellen, dass da ein paar Leute vom PV-Ausbau der letzten Jahre (immerhin fast 15 GW pro Jahr) überrascht worden sind.