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Avatar von w-j-s
  • w-j-s

mehr als 1000 Beiträge seit 24.11.2005

Re: Widerspruch

Im Prinzip richtig. In der Theorie sollte es auch m.E. so sein. Ich versuchte, zugegeben zugespitzt, die schnöde Wirklichkeit zu beschreiben.

Da die Vereinigung Deutschlands 1990 nicht nach Artikel 146 GG sondern nach Artikel 23 GG erfolgte, hatte man sich damals eine Verfassungsdiskussion erspart, wo man das hätte regeln können.

Dieses Fenster der Gelegenheit ist nun zu.

Mit einer Bürgerinitiative "Artikel 146 jetzt" holt man keine Massen hinterm Ofen hervor. Das ist viel zu theoretisch. Damit sind wir in einer akademischen Diskussion.

Für eine GG-Änderung braucht es zudem Zweidrittelmehrheiten im Bundestag und Bundesrat.

D.h. die Initiative zu dem dazu müsste von den Parteien des Bundestages und den Landesregierungen kommen.

Böse gesagt: Der Bock müsste den Gärtner machen.

Die Komplexität des deutschen Föderalismus ist vielen Leuten nicht einmal ansatzweise bewusst.
Die Rundfunkgebühren regelt beispielsweise der Rundfunkstaatsvertrag von in dieser Frage 16 souveränen Bundesländern. Der Bund hat dabei nichts zu melden. Dennoch ist die Finanzierung des ÖRR nur selten Thema eines Landtagswahlkampfs, aber viel häufiger Teil des Bundestagswahlkampfs, obwohl der Bundestag für dieses Thema nicht zuständig ist und auch die Bundesregierung nicht. Aber man bekommt dadurch vielleicht Stimmen, ohne in die Verlegenheit zu kommen, liefern zu müssen, geschweige denn zu können.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (01.10.2023 17:48).

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