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  • ratwol22

mehr als 1000 Beiträge seit 22.02.2022

Widerspruch

w-j-s schrieb am 01.10.2023 17:03:

"Verantwortung kann nicht delegiert werden! Ganz besonders gilt das für eine Wahl an der Urne."

Aber genau das wird doch bei einer Wahl an der Urne gemacht: Man delegiert die Verantwortung für das konkrete politische Handeln, für die Gesetzgebung, an Repräsentanten und hat dann erst nach mehreren Jahren wieder Gelegenheit, das zu korrigieren.

Das ist natürlich ein Grund mehr, sich genau zu überlegen, wo man seine Kreuzchen denn macht.

Wir delegieren mit dem Urnengang nicht unsere Verantwortung, sondern wir beauftragen Parteien mit unseren Willen. Daß diese Parteien damit anders umgehen, liegt daran, daß ihnen durch das GG eine besondere Aufgabe innerhalb der deutschen Gesellschaft zugesprochen wird. Dieser besonderen Aufgabe werden sämtliche Parteien in Deutschland leider nicht ausreichend gerecht.
Wir müssen in der deutschen Gesellschaft diskutieren, ob dieses Parteienprivileg in seiner bisherigen Form weiterhin praktikabel ist. Es kann aufgebrochen werden durch beispielsweise die Vorschrift eines Volksentscheides für wesentliche politische Entscheidungsfindungen - Beispiel hierfür: Rentenreformen oder die Beteiligung an einem Krieg, der nicht der Verteidigung dient. Davon nehme ich den Ukraine-Krieg aus (schon deshalb, weil sich die NATO hier nicht mit eigenen Soldaten beteiligt): die Ukrainer verteidigen sich. Hingegen der Kosovo-Krieg fiele in diese Kategorie: hier hat die NATO einen souveränen Staat angegriffen mit Begründungen, die sich später als falsch erwiesen haben.
Auch das sogenannte Heizungsgesetz aus dem Hause Habeck kann durch eine Vorschrift für eine Volksabstimmung theoretisch gecancelt werden, damit dem Gesetzgeber nach einer ad-hoc-Entscheidung zwangsweise Luft verschafft wird, Gesetzesinitiativen der Regierung mit ausreichendem Zeitraum nochmals zu diskutieren und in einer veränderten Variante dann vernünftig zu verabschieden.
Auch das Bundesverfassungsgericht dient in diesem Sinne, kann aber die Umsetzung eines konkret mittels Volksbefragung geäußerten Wählerwillens nicht wirklich ersetzen.

Befürworten tue ich folgendes:
Die Überprüfung des Ergebnisses einer Volksbefragung durch das Bundesverfassungsgericht: so mancher Wählerwille könnte mit multilateralen Verträgen und der deutschen Verfassung unvereinbar sein!
Denn schlußendlich ist eine Volksbefragung eine Handlungsanweisung an den Gesetzgeber. Wenn wir den Wählerwillen quasi zu einem weiteren Staatsorgan erheben, muß sein Handeln durch unsere höchste Institution, dem Bundesverfassungsgericht, auch überprüfbar und ggf. auch revidierbar sein.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (01.10.2023 17:54).

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