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Impfverweigerern, die nicht unter zu definierende Ausnahmeregelungen fallen, dürften wohl Sanktionen angedroht werden: Verwaltungsstrafen seien denkbar, "bei mehrfachen Vergehen könnte die Sache auch strafrechtlich relevant werden", sagte Maria Kletecka, Mitglied der Bioethikkommission, den Vorarlberger Nachrichten (Donnerstag-Ausgabe). Für den Verfassungsexperten Peter Bußjäger von der Universität Innsbruck wären ebenfalls Geldstrafen möglich, die nach der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) verhältnismäßig sein müssen. "Das dürften vielleicht ein paar Hundert Euro sein."