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  • GordonHannes

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Re: LKW Führerschein

kid1212 schrieb am 19.11.2021 14:34:

Ist dafür ein wirklich vollkommen unpassenden Beispiel.

Erstens gab es bei Einführung Überganfgsregeln und zweitens gibt es da gerade wegen der Pandemie Sonderregeln.
https://www.rhein-neckar.ihk24.de/international/corona-ausland-inland/hinweise-verkehrsunternehmen-corona-4737894

Ob es Übergangsregelungen gibt oder nicht oder Sonderregelungen hat doch damit was zu tun dass der Staat sehr wohl durch Abänderung von gesetzlichen Vorgaben in bestehende unter anderen rechtlichen Voraussetzungen abgeschlossene Arbeitsverhältnisse eingreifen kann.

Ist auch beim Kohleausstieg so- auch da wird die Arbeitsgrundlage der Beschäftigten dort wegen wichtigeren gesamtgesellschaftlichen Zielen entzogen - auch da gilt dann letztendlich Pech gehabt.

Man kann auch bei Arbeitnehmer voraussetzen, dass sie in der Lage sind grundlegende gesamtgesellschaftliche Entwicklungen so erfassen können wie jeder normale Durchschnittsbürger und dass sie auch geistig in der Lage daraus mögliche und wahrscheinliche Folgen und Entscheidungen für sich zu treffen.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.11.2021 15:31).

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