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Re: Ohne epidemische Notlage keine Notimpfung?

Ignazio Silone schrieb am 18.11.2021 18:44:

Wenn ich mich richtig erinnere, war ja die epidemische Notlage die Voraussetzung dafür, dass unzureichend geprüfte Impfstoffe (von der EMA) bedingt zugelassen und vor allem massenweise verwendet werden durften.

Ist das nun vorbei?

Nach normalem Rechtsverständnis würde die Zulassung bei formaler Beendigung der epidemischen Notlage entfallen. Auch würde eine Pflicht zur Impfung, wie sie in den aktuellen Beschlüssen für Krankenhaus- und Pflegepersonal vorgesehen ist, keinen gerichtlichen Bestand haben.

Man macht es aber trotzdem. Und man kann davon ausgehen, daß es im Umfeld der handelnden Personen ausreichend Rechtskundige gibt.

Das sagt schon viel über den Zustand des Landes und seiner politischen Entscheider aus.

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