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  • GordonHannes

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Re: Würde ich nicht so sehen,

kid1212 schrieb am 19.11.2021 12:18:

Deine klare Rechtslage.

Schließlich hat sie ja gar keine Möglichkeit, die nun neu gestellten Anforderungen zu erfüllen.
Im Arbeitsvertrag steht davon nichts.

Das ist aber egal.

Auch die Änderungen bei der Gültigkeit der Fahrerlaubnis können nicht von allen vielleicht erfüllt werden - das ist dann halt Pech.

Wer die Mindest-Anforderungen aufgrund gesetzlicher Änderungen nicht mehr erfüllen kann, muss sich halt eine andere Stelle suchen oder Sozialleistungen in Anspruch nehmen.

Wenn der Gesetzgeber Mindestanforderungen einführt oder anpasst, dann weil er das für gesamtgesellschaftlich notwendig hält, das steht nunmal weit weit über dem rein individuellen Wunsch in seiner bisherigen Tätigkeit weiterbeschäftigt werden zu wollen.

Allenfalls könnte man im höchsten Fall hier einen Anspruch herleiten, wie dann muss der Staat die Möglichkeit einer Umschulung anbieten.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.11.2021 12:27).

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