"Auch die Änderungen bei der Gültigkeit der Fahrerlaubnis können nicht von allen vielleicht erfüllt werden - das ist dann halt Pech."
Ein Verlust der Fahrerlaubnis durch Verschulden hat mit der Sachlage nichts zu tun. Aber selbst da kann man ein Fahrverbot in den Urlaub verlegen.
Es gibt zum Beispiel den Fall, daß man die Fahrerlaubnis für LKW > 7,5 Tonnen ab einer Altersgrenze verliert.
Nur kann man das A. durch ärztliche Untersuchung verhindern und B. Hat man da genügend Zeit sich darauf einzustellen.