Ich stimme Ihnen in dieser Frage zu, wir sehen hier ein Paradebeispiel, wie ein berechtigtes Anliegen nach rechtsstaatlicher Aufarbeitung sich zum Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit entwickeln kann, wenn das Gebot der Mäßigung und Besonnenheit aus dem Blick gerät.
Zu Ihrer Ausgangsfrage: welcher Paragraph greift, wenn jemand im vollbesetzten Kino bewusst wahrheitswidrig 'Feuer' ruft und eine Massenpanik verursacht, bei der mehrere Menschen ums Leben kommen?