Als in der Bundesrepublik Deutschland um 1950 die gesetzliche Rentenversicherung eingeführt wurde lag das Renteneintrittsalter bei 65 Jahren und die Lebenserwartung - wie der Zufall so will - ebenfalls bei 65 Jahren. Die durchschnittliche Rentenbezugsdauer betrug damit 0 Jahre.
Seither hat sich die Lebenserwartung um rund 15 Jahre erhöht, so dass heute die durchschnittliche Rentenbezugsdauer bei 15 Jahren liegt.
Es ist klar, dass das ein Problem darstellt. Eine Anpassung um 5 Jahre auf 70 kann daher kaum als abwegig angesehen werden.