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Avatar von happyjanos
  • happyjanos

mehr als 1000 Beiträge seit 03.12.2015

Der Skandal ist doch dass der Aufschrei nicht noch größer war und

die MsM-Medien und Politiker die Entschuldigung für einen m.E. geplanten Terrorakt durch die Regierung auch noch lobend betrachten.

Dieses Land wird zu Grunde diktiert durch eine Kanzlerin-Ministerpräsoidenten-Klüngelrunde.

In Tübingen gibt es "Armbändchen" für "Vergünstigungen im täglichen Leben" für negativ Getestete.

Das sind Grundrechte

Und das VG in Sachsen schmeißt das nächste Grundrecht über Bord.

Hierbei handelt es sich um Tests, bei denen ein Abstrich direkt im vorderen Nasenbereich erfolgt, oder um vergleichbare Tests, die nicht mit beachtlichen Schmerzen einhergehen. Daher berühren sie auch nicht den Schutzbereich des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit

https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/249210

Damit dürften körperliche Züchtigungen, welche mit keine starken Schmerzen verbunden sind, zulässig und straffrei sein.

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