die MsM-Medien und Politiker die Entschuldigung für einen m.E. geplanten Terrorakt durch die Regierung auch noch lobend betrachten.
Dieses Land wird zu Grunde diktiert durch eine Kanzlerin-Ministerpräsoidenten-Klüngelrunde.
In Tübingen gibt es "Armbändchen" für "Vergünstigungen im täglichen Leben" für negativ Getestete.
Das sind Grundrechte
Und das VG in Sachsen schmeißt das nächste Grundrecht über Bord.
Hierbei handelt es sich um Tests, bei denen ein Abstrich direkt im vorderen Nasenbereich erfolgt, oder um vergleichbare Tests, die nicht mit beachtlichen Schmerzen einhergehen. Daher berühren sie auch nicht den Schutzbereich des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit
https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/249210
Damit dürften körperliche Züchtigungen, welche mit keine starken Schmerzen verbunden sind, zulässig und straffrei sein.