§ 28 StAG lautet:
Ein Deutscher, der auf Grund freiwilliger Verpflichtung ohne eine Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung oder der von ihm bezeichneten Stelle in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eintritt, verliert die deutsche Staatsangehörigkeit. Dies gilt nicht, wenn er auf Grund eines zwischenstaatlichen Vertrages dazu berechtigt ist.
- der IS ist kein ausländischer Staat
- die Truppen des IS gelten als terroristische Vereinigung, nicht als Streitkräfte
- die IS-Bräute waren kein Teil der IS-Kampfverbände
Wieder mal rechter Dummschwatz.
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