Also: Die "deutschen Politiker", die glauben, das StAG in der Weise instrumentalisieren zu können, sind ein paar AfD-Hinterbänkler und NPDler. Es ist Blödsinn und hat keine Chance.
Die Frauen, die in militärischen oder "polizeilichen" Verbänden des IS tätig waren, müssen hier - abgesehen von weiteren in dieser Funktion verübten Straftaten - mit Verfolgung wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung rechnen. Anderenfalls hätten sie womöglich Schutzrechte nach der HLKO.
Man kann nun einmal nicht beides haben, entweder Staat oder Terrorgruppe. Und der internationale Konsens, bestätigt durch UN-Sicherheitsratsresolutionen, ist, dass der IS eine Terrorgruppe ist.
Einige der Frauen haben sehr wahrscheinlich schwere Verbrechen begangen, als Täterinnen, Mittäterinnen oder Tathelferinnen. Die sollten strafrechtlich verfolgt werden (in welchem Fall sich die Frage des Sorgerechts ohnehin erledigt).
Wie wenig das geschieht, zeigt sich am Beispiel der Weisshelme, und auch des Terroristen, der eine Jezidin, die er entführt, versklavt und vergewaltigt hatte, offen verhöhnte und bedrohte, so dass sie aus der BRD in den Irak floh. Die deutsche Polizei und StA hat sich einen Dreck darum geschert. Normalerweise hätte der Mann sofort verhaftet werden und wegen seiner Verbrechen ermittelt werden müssen. Da gibt es viel Schonung für das Fussvolk der westlichen Aggressionen gegen Syrien und Irak.
In solchen Fällen braucht man nicht zu spintisieren wie im Falle der IS-Frauen, soweit diese nicht aktiv an Verbrechen teilgenommen haben. Selbst wenn, ist eher Knast drin als Entzug der Staatsbürgerschaft.
Was habt Ihr nicht verstanden an
GG Art. 16
(1) 1Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. 2Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
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