Laut Verfassung können wir den Deutschen die Staatsbürgerschaft entziehen, die in einem Krieg für eine fremde Armee gedient haben.
Wo in der deutschen Verfassung steht das?
Ich weiß, in der Schweizer Verfassung ist das vorgesehen (mein Vater verlor dadurch seine CH Staatsbürgerschaft).
Genau das sehe ich als einzig richtige Lösung.
100% Zustimmung. MfG: M.B.