Braman schrieb am 02.09.2018 16:18:
Laut Verfassung können wir den Deutschen die Staatsbürgerschaft entziehen, die in einem Krieg für eine fremde Armee gedient haben.
Wo in der deutschen Verfassung steht das?
Ich weiß, in der Schweizer Verfassung ist das vorgesehen (mein Vater verlor dadurch seine CH Staatsbürgerschaft).Genau das sehe ich als einzig richtige Lösung.
100% Zustimmung. MfG: M.B.
A)
https://www.tagesspiegel.de/politik/deutscher-pass-darf-entzogen-werden-bundesverfassungsgericht-weist-klage-nach-verlust-der-staatsbuergerschaft-ab/714734.html
B)
https://www.gesetze-im-internet.de/rustag/__28.html
B) betrifft die Kopfabschneiderbräute, also weiterhin von außen die Republik angucken
Und für A) wird es anscheinend Zeit, einen Jeden auf seinen Status hin zu prüfen!