Staatsangehörigkeit ist nicht an den Besitz eines Passes oder anderen Ausweisdokuments gebunden. Auch wenn Spätaussiedler in ihrer Kindheit also noch keinen Pass hatten, können sie sehr wohl deutsche Staatsbürger gewesen sein. Die Frage war also nicht, ob man ihnen eine deutsche Staatsbürgerschaft zuerkennt, was zu der Zeit formaljuristisch nur über eine Einbürgerung ging, sondern ob man diesen ursprünglichen Rechtszustand als immer noch gültig anerkennt.