Er schrieb vom deutschen Pass. Und die Zuerkennung der Staatsbürgerschaft an nicht im Land lebende Personengruppen ist ein hoheitlicher Akt im Rahmen der Gesetzgebung. Das kann, wie Du beschreibst, auch für vergangene Zeiträume gelten. Das Umgekehrte gilt aber auch: Solange jemandem die deutsche Staatszugehörigkeit nicht persönlich zuerkannt wurde, kann die Gruppe, zu der er gehört, als Träger der Staatsbürgerschaft - auch rückwirkend - hinzu- oder wegdefiniert werden. Ich erinnere mich an Abgrenzungen in Tanganjika und vergleichbaren Gebieten.
Wie ermessens- und auch ideologieabhängig die Zuerkennungen der Spätaussiedlereigenschaft sind, siehst Du auch in §§4 und 5 BVFG. Wer drei Jahre mit einem Kommunisten in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, kann kein Deutscher sein. Nunja. Und da soll man stolz darauf sein, Deutscher zu sein ..
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