Braman schrieb am 02.09.2018 15:27:
Das ist nicht nur möglich, das ist sogar gängige Praxis z.B. bei Strafverfolgung in den USA (siehe VW-Manger). Und auch dort ist eine Gefängnisstrafe kein Erholungsurlaub.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/abgasskandal-inhaftierter-ex-vw-manager-oliver-schmidt-will-nach-deutschland-a-1215771.htmlMfG:M.B.
Vollkommen richtig, es gibt allerdings Einschränkungen, normalerweise zum Beispiel, wenn in den Tatländern Folter oder die Totestrafe droht, bzw. wenn in den Länder die Tat (ein Offizialdelikt) nicht verfolgt werden kann (weil kein Staat mehr existiert) oder wird (weil es keine Gesetze in den Ländern dagegen gibt).
In den Beziehungen mit dem Irak und Syrien scheint sich unsere Regierung im Moment allerdings weniger auf Rechtsstaatlichkeit als auf DEALS zu verlassen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (02.09.2018 15:37).