aquadraht schrieb am 02.09.2018 18:15:
Das Gesetz betrifft "Spätaussiedler", also Personen, die nach 1992 aus den Gebieten der UdSSR nach Deutschland ausgereist sind oder ausreisen wollen. Die hatten und haben alle einen Pass ihres Herkunftslands und keinen deutschen.
Vor dem 2. Weltkrieg geborene sind heute mindestens 79 Jahre alt, und einen Pass bekam man erst mit Volljährigkeit, das wären also fast Hundertjährige.
Es geht bei dem Gesetz auch nicht um Aberkennung, sondern um Zuerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit. Und wenn es da Beschränkungen gibt, ok. Ich bin auch nicht dafür, Weisshelmen oder anderen Terrorgruppenmitgliedern die deutsche Staatsangehörigkeit zu geben. Darum geht es auch nicht.
a^2
Wie wärs mal mit lesen?
Ich schrieb GALT!
Im Wissen das solche Typen wie du kommen.
Das Gesetz gilt aber trotzdem immer noch.Und der Hinweis auf den Pass war nur ein zusätzlicher Hinweis darauf wie man selbst mit deutschen Staatsbürgern umging.
Aussiedler gibt es faktisch nicht mehr(ausser jemand hat den Antrag vor dem Fall des Kommunismus gestellt und lebt noch z.b. in Polen).
Der Unterschied zwischen Aussiedlern und Spätaussiedlern ist das man nur noch einen gewissen Verfolgungsdruck in den Gebieten der ehemaligen UDSSR sieht,davor hiessen alle Aussiedler.
ps:Ab 1997 muss man die Sprache von den Eltern erlernt haben und den Sprachtest beim 1 mal bestehen um als Spätaussiedler/Deutscher anerkannt zu werden,auch wenn die Eltern einen 200 Jahre alten Plattdeutschen Dialekt sprechen.Selbst wenn bis zum Kaiser alle Vorfahren Deutsche waren.
Warum ist das bei Nichtdeutschen nicht auch so?