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Avatar von keinreporter
  • keinreporter

mehr als 1000 Beiträge seit 09.07.2007

Wären sie Aussiedler dürften sie nicht einreisen

Jaja alle sind gleich meine Herren...

§ 5 Ausschluss
Die Rechtsstellung nach § 4 Abs. 1, 2 oder Abs. 3 Satz 2 erwirbt nicht, wer

1.

a)
in den Aussiedlungsgebieten der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewaltherrschaft erheblich Vorschub geleistet hat,

es folgen weitere Ausschlussgründe.
https://www.gesetze-im-internet.de/bvfg/BJNR002010953.html

ps:Das galt für ALLE Deutschen,auch solche die in den Grenzen vor dem Krieg geboren wurden und einen Deutschen Pass hatten!!!

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