Jaja alle sind gleich meine Herren...
§ 5 Ausschluss
Die Rechtsstellung nach § 4 Abs. 1, 2 oder Abs. 3 Satz 2 erwirbt nicht, wer
1.
a)
in den Aussiedlungsgebieten der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewaltherrschaft erheblich Vorschub geleistet hat,
es folgen weitere Ausschlussgründe.
https://www.gesetze-im-internet.de/bvfg/BJNR002010953.html
ps:Das galt für ALLE Deutschen,auch solche die in den Grenzen vor dem Krieg geboren wurden und einen Deutschen Pass hatten!!!