Das Gesetz betrifft "Spätaussiedler", also Personen, die nach 1992 aus den Gebieten der UdSSR nach Deutschland ausgereist sind oder ausreisen wollen. Die hatten und haben alle einen Pass ihres Herkunftslands und keinen deutschen.
Vor dem 2. Weltkrieg geborene sind heute mindestens 79 Jahre alt, und einen Pass bekam man erst mit Volljährigkeit, das wären also fast Hundertjährige.
Es geht bei dem Gesetz auch nicht um Aberkennung, sondern um Zuerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit. Und wenn es da Beschränkungen gibt, ok. Ich bin auch nicht dafür, Weisshelmen oder anderen Terrorgruppenmitgliedern die deutsche Staatsangehörigkeit zu geben. Darum geht es auch nicht.
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