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  • Pnin

264 Beiträge seit 14.08.2000

He?

>Nach Fortuyns Tod zog die Staatsanwaltschaft die Anklage gegen ihn
zurück:
>Verfolgung war nicht mehr opportun, nachdem 1.614.801 Niederländer
Fortuyn postum
>gewählt hatten - es ist deshalb ungewiss, ob es zu einer
Verurteilung gekommen
>wäre, mit Blick auf die Verurteilung von van Gogh 1990 ist das aber
nicht
>auszuschließen.

Also, ich bin sogar ganz sicher, dass auch in den Niederlanden
Tote nicht mehr ins Gefaengnis kommen.

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