Ich zitiere mal:
"Im Verfahren gegen al-Mumni befand das höchste Gericht 2002, dass
der beleidigende oder diskriminierende Inhalt einer Aussage entfallen
kann, wenn sich der Beleidigende oder Diskriminierende bei seiner
Aussage auf die religiöse Doktrin einer anerkannten Religion berufen
kann und mit seiner Beleidigung der öffentlichen Debatte dient. Der
Imam wurde freigesprochen. "
Oder mit anderen Worten, der gläubische Abschaum darf beleidigen, was
das Zeug hält, anders 'rum ists dann ein Verbrechen.
"Im Verfahren gegen al-Mumni befand das höchste Gericht 2002, dass
der beleidigende oder diskriminierende Inhalt einer Aussage entfallen
kann, wenn sich der Beleidigende oder Diskriminierende bei seiner
Aussage auf die religiöse Doktrin einer anerkannten Religion berufen
kann und mit seiner Beleidigung der öffentlichen Debatte dient. Der
Imam wurde freigesprochen. "
Oder mit anderen Worten, der gläubische Abschaum darf beleidigen, was
das Zeug hält, anders 'rum ists dann ein Verbrechen.