Wo wesentliche Grundrechte der Bürger verletzt werden, sollte es die
Pflicht der Obrigkeit sein, einzuschreiten. Opportunitätsüberlegungen
sind da fehl am Platze - sonst hört die Gleichheit vor dem Gesetz
auf, wirksam zu sein.
Zweitens sind Sonderrechte für Religionen ein Unding.
Religionen sollten wie gewöhnliche Vereine behandelt werden.
Sonst privilegiert man gerade den gefährlichsten Unsinn.
Pflicht der Obrigkeit sein, einzuschreiten. Opportunitätsüberlegungen
sind da fehl am Platze - sonst hört die Gleichheit vor dem Gesetz
auf, wirksam zu sein.
Zweitens sind Sonderrechte für Religionen ein Unding.
Religionen sollten wie gewöhnliche Vereine behandelt werden.
Sonst privilegiert man gerade den gefährlichsten Unsinn.