> (...)
> Die Appartements werden unter falschem Namen angemietet und der Polizei
> fehlten häufig gerichtsfeste Beweise, um Verdächtige festzunehmen oder
> auszuweisen, da der Nachweis, sie seien Dschihadisten, schwierig sei,
> so der Telegraph.
> (...)
Wer gerne Dschihadist sein möchte, möge sich bitte bei der für ihn
zuständigen Meldebehörde einfinden und dort das entsprechende
Formular ausfüllen. Nach der Genehmigung durch die zuständige Stelle
erhält der Ansuchende eine Dschihadisten-Meldebestätigung, die es
ihm, den diversen Terrororganisationen, aber vor allem den
Sicherheitsbehörden erleichert ihn als Dschihadisten zu erkennen.
Freiwillig sollte meiner Meinung nach die Angabe der
Terrororganisation sein, zu der der Betreffende gehört/gehören
möchte. Schließlich steht jedem frei, sich jeder beliebigen
Organisation anzuschließen, eine Abfrage der Organisation könnte mit
dem Datenschutz kollidieren.
Zu überlegen wäre, ob mit der Dschihadisten-Meldebstätigung
gleichzeitig ein Organspender-Ausweis ausgegeben wird. Natürlich bei
der Verwendung von Sprengstoff bleibt nicht genug übrig, aber sollte
der Betreffende nur erschossen werden, könnte das eine oder andere
Organ noch intakt und transplantabel sein.
Zu klären inwiefern die Dschihadisten-Meldung als Geständnis vor
Gericht zu werten ist. Daran hinge ggfs eine Milderung der Strafe,
dies sollte sich aber mit einer entsprechenden Anpassung der StPO in
den Griff kriegen lassen.
...
> Die Appartements werden unter falschem Namen angemietet und der Polizei
> fehlten häufig gerichtsfeste Beweise, um Verdächtige festzunehmen oder
> auszuweisen, da der Nachweis, sie seien Dschihadisten, schwierig sei,
> so der Telegraph.
> (...)
Wer gerne Dschihadist sein möchte, möge sich bitte bei der für ihn
zuständigen Meldebehörde einfinden und dort das entsprechende
Formular ausfüllen. Nach der Genehmigung durch die zuständige Stelle
erhält der Ansuchende eine Dschihadisten-Meldebestätigung, die es
ihm, den diversen Terrororganisationen, aber vor allem den
Sicherheitsbehörden erleichert ihn als Dschihadisten zu erkennen.
Freiwillig sollte meiner Meinung nach die Angabe der
Terrororganisation sein, zu der der Betreffende gehört/gehören
möchte. Schließlich steht jedem frei, sich jeder beliebigen
Organisation anzuschließen, eine Abfrage der Organisation könnte mit
dem Datenschutz kollidieren.
Zu überlegen wäre, ob mit der Dschihadisten-Meldebstätigung
gleichzeitig ein Organspender-Ausweis ausgegeben wird. Natürlich bei
der Verwendung von Sprengstoff bleibt nicht genug übrig, aber sollte
der Betreffende nur erschossen werden, könnte das eine oder andere
Organ noch intakt und transplantabel sein.
Zu klären inwiefern die Dschihadisten-Meldung als Geständnis vor
Gericht zu werten ist. Daran hinge ggfs eine Milderung der Strafe,
dies sollte sich aber mit einer entsprechenden Anpassung der StPO in
den Griff kriegen lassen.
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