st.sch. schrieb am 01.04.2019 13:59:
Man kann nur hoffen das es auch in Frankreich Gerichte gibt, die diese staatliche Rechtbeugung stoppen werden.
Gegenteiliger Standpunkt: diese Damen und Herren IS-Fans haben freiwillig das Land ihrer Staatsangehörigkeit verlassen, um sich einem anderen System zu unterwerfen.
Moralisch haben sie die deutsche oder franz. Staatsangehörigkeit sicher verwirkt. Unser aktuelles Recht steht dem allerdings entgegen. Vor Jahren schon hätte der Nachweis der Unterstützung des IS als Antrag auf Entlassung aus der deutschen (oder franz.) Staatsangehörigkeit interpretiert werden sollen und dem beurkundet stattgegeben. Dem damaligen Aussitzen unserer Behörden folgt jetzt eine teurere Diskussion.
Problem: ein Gericht in .fr oder .de hat seine Probleme den IS-Anhänger*Innen Taten nach mitteleuropäischen Standards nachzuweisen. Der Internationale Gerichtshof könnte hier evtl. besser agieren. Daher: schickt sie nach Den Haag!